Teilnehmen können alle Mitgliedsbetriebe der Unfallkasse NRW. Am Prämiensystem nimmt im Regelfall ein Gesamtunternehmen teil. Es besteht auch nach vorheriger Rücksprache die Möglichkeit, dass eindeutig vom Gesamtunternehmen abgrenzbare Teilunternehmen oder Teilbereiche ebenfalls teilnehmen können.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sie weitgehend autonom über ihre Investitionen für Sicherheit und Gesundheit entscheiden können und damit in der Lage sind, ihr Handeln für Sicherheit und Gesundheit eigenständig zu bestimmen.
Kriterien hierfür sind:
- Die Leitung des sich bewerbenden Bereichs besitzt die Ressourcenverantwortung sowie die Weisungsbefugnis für diesen Bereich.
- Ein eigenes Gremium (z.B. ähnlich einem Arbeitsschutzausschuss) befasst sich mit Sicherheit und Gesundheit.
- In dem Bereich sind mindestens 50 Versicherte tätig.
Damit wir eine Prämie vergeben können, müssen Ihre betrieblichen Präventionsmaßnahmen
- zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wirksam beitragen,
- über gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderungen hinausgehen, allein die Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsvorschriften reicht nicht aus,
- auf Verlangen nachvollziehbar belegt werden können sowie bereits realisiert worden sein. Absichtsbekundungen können daher nicht berücksichtigt werden.
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW, mit Ausnahme der Mitgliedsunternehmen, die beim vorherigen Durchgang die Prämienstufe I („grün“) erreicht haben.
Mitgliedsunternehmen, die beim vorherigen Durchgang die Stufe II („gelb“) erreicht haben, können ebenfalls erneut teilnehmen. Sofern sie dann die Stufe I („grün“) erreichen, erhalten sie die noch ausstehende Differenz von 50 % zur Maximalprämie. In jedem Fall ist die festgelegte maximale Prämienhöhe zu beachten.