Die Berechnung der Prämienhöhe

Wie hoch ist die Prämie?

Die Prämienberechnung erfolgt auf Basis der Anzahl der bei der Unfallkasse NRW versicherten Beschäſtigten des Unternehmens.

Bei bis zu 20 versicherten Beschäſtigten werden 100 Euro je Person in Stufe I gezahlt. Bei 21 bis 100 Versicherten sind es 50 Euro pro Person und ab 101 Versicherten 10 Euro pro Person. 

Beispielrechnung – 200 Versicherte:

20 x 100 Euro + 80 x 50 Euro + 100 x 10 Euro = 7.000 Euro 

Die Prämien der Stufe II betragen 50 Prozent der Prämienhöhe der Stufe I. Bei der Bewerbung von mehreren Teilbetrieben eines Unternehmens wird maximal die Prämie gezahlt, die für das Gesamtunternehmen in der jeweiligen Prämienstufe maßgeblich wäre.

Die maximale Prämie je Mitgliedsunternehmen beträgt 25.000 Euro.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Sobald Ihre Prämienanmeldung vorliegt und die erforderlichen Unterlagen vollständig sind, überprüfen wir anhand der eingereichten Dokumente, sowie im Anschluss zusätzlich vor Ort, ob Ihr Unternehmen die erforderlichen Bedingungen erfüllt. Ist dies der Fall, so wird von uns, wenn auch alle anderen prämierungswürdigen Unternehmen feststehen, die zu gewährende Prämienhöhe ermittelt und die Prämie ausgeschüttet.

Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Prämie?

Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie besteht nicht. Es handelt sich vielmehr um ein freiwilliges Angebot der Unfallkasse NRW.