Wie funktioniert das Prämiensystem?
Bei dem Prämiensystem handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren zur Bewertung der innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzorganisation in Form einer freiwilligen Selbstauskunft Ihres Unternehmens, an die sich eine Überprüfung vor Ort anschließt. Im ersten Schritt nehmen die Unternehmen zunächst eine Selbstbewertung anhand des im Bewerbungsportal hinterlegten Anforderungskatalogs (Grundlagenteil und Bewertungsteil) vor.
Der Grundlagenteil ist ein auf gesetzlichen Grundlagen basierender Pflichtteil, der in allen Punkten erfüllt sein muss. Im ergänzenden Bewertungsteil ist für eine erfolgreiche Teilnahme je nach Prämienstufe eine festgelegte Mindestpunktzahl erforderlich.
Im nächsten Schritt erfolgt nach dem Versenden eine Überprüfung der verbindlich einzureichenden Unterlagen und Dokumente.
Abschließend wird eine Überprüfung des Unternehmens durch Auditoren der Unfallkasse NRW durchgeführt.
Dieses Verfahren wird derzeit als das am besten geeignete Instrument angesehen, um eine funktionierende und wirksame Organisationsstruktur mit vertretbarem Aufwand zu erfassen und qualifiziert zu bewerten. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Prämiensystem belegen dies.
Mit dem für das Prämienverfahren entwickelten Anforderungskatalog werden die nach allgemeiner Expertenauffassung wesentlichen Aspekte einer zukunftsfähigen Organisation des Arbeitsschutzes und betrieblichen Gesundheitsförderung gezielt abgefragt.
Dort finden Sie zwei Arten von Fragen. Das sind zum einen Fragen mit einem eindeutig rechtlichen Bezug, zum anderen Fragen, die über normative Mindeststandards hinausgehen.
Mit dieser Vorgehensweise soll erreicht werden, dass möglichst viele Mitgliedsunternehmen ihren Arbeits- und Gesundheitsschutzstandard über das gesetzliche Mindestmaß hinaus kontinuierlich weiterentwickeln.
Aufgrund des unterschiedlichen Stellenwertes der einzelnen Fragen im Bewertungsteil sind diese mit unterschiedlichen Punktwerten versehen.
Die abschließende Gesamtbewertung wird nach dem folgenden Bewertungsschema durchgeführt („Ampelmodell“):
Der Grundlagenteil ist ein auf gesetzlichen Grundlagen basierender Pflichtteil, der bei einer Teilnahme in allen Fragen erfüllt sein muss.
Im darauf aufbauenden Bewertungsteil sind für eine spätere Prämierung für die Prämienstufe I (grün) mindestens 75 Prozent der insgesamt möglichen erreichbaren Punkte erforderlich. Für die Stufe II (gelb) sind mindestens 50 Prozent der Punkte erforderlich. Gibt es Defizite im Grundlagenteil oder wird die Mindestpunktzahl unterschritten (rot) erfolgt keine Prämierung.
Beim Ausfüllen der beiden Teile können Sie anhand der dort hinterlegten Erläuterungen und eingearbeiteten Kriterien bereits selbst nachvollziehen („Selbstcheck“), ob die jeweiligen Anforderungen zu jeder einzelnen Frage von Ihrem Unternehmen erfüllt werden.
Diese Kriterien sind maßgeblich. Werden die Kriterien bei einer der dortigen Fragen gar nicht oder nur teilweise erfüllt, so ist dies im Grundlagenteil bereits ein K.-o.-Kriterium für eine Prämierung. Im Bewertungsteil können in diesem Fall keine Punkte vergeben werden.
Einzelne, möglicherweise für Ihr Unternehmen nicht relevante Fragen (z.B. das Vorhandensein eines Arbeitsschutzausschusses, der erst bei mehr als 20 Beschäftigten einzurichten ist) können von Ihnen als solche im Selbstbewertungsbogen gekennzeichnet werden.
Sofern die beigefügte Begründung nachvollziehbar ist, gehen diese Fragen nicht in die Gesamtbewertung mit ein.
Einige der im Selbstbewertungsbogen aufgeführten Punkte sind zusätzlich durch entsprechende – in aller Regel beim Mitgliedsunternehmen vorliegende – Unterlagen zu dokumentieren.